Möchte eine Person mit einem ausländischen Abschluss in einem dualen Ausbildungsberuf den Beruf auch in Deutschland ausüben, kann eine Gleichwertigkeitsprüfungsprüfung beantragt werden. Die Gleichwertigkeitsprüfung zeigt auf, welche Fachqualifikationen der Antragstellende besitzt und inwiefern diese einem deutschen Referenzberuf gleichwertig sind. Die Berufsausübung kann jedoch auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung erfolgen. Wird im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt, können die festgestellten wesentlichen Unterschiede zu einem deutschen Referenzberuf über Anpassungsqualifizierungen ausgeglichen werden.
Im IQ Landesnetzwerk Berlin wird eine individualisierte Anpassungsqualifizierung für IHK-Fachkräfte angeboten: